[ Auszug: (1) Ein abwesender Volljähriger, dessen Aufenthalt unbekannt ist, erhält
für seine Vermögensangelegenheiten, soweit sie der Fürsorge bedürfen,
einen Abwesenhe ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]